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Recht & Beruf

Heilpraktiker:in werden – rechtliche Grundlagen

Heilpraktikergesetz, amtsärztliche Überprüfung, Berufsordnung und Grenzen der Tätigkeit.

7 Min. LesezeitAktualisiert 12.11.2025
HeilprG
Überprüfung
Berufsrecht

Rechtsgrundlage Die Ausübung der Heilkunde ohne Approbation ist in Deutschland nur erlaubt, wenn die Erlaubnis nach dem **Heilpraktikergesetz (HeilprG)** vom Gesundheitsamt erteilt wurde.

Voraussetzungen - Mindestalter 25 Jahre - Hauptschulabschluss - Polizeiliches Führungszeugnis, ärztliches Attest - Bestehen der **amtsärztlichen Überprüfung** (schriftlich + mündlich)

Vorbehaltene Tätigkeiten Heilpraktiker:innen dürfen **nicht**: - Geburtshilfe leisten - Geschlechtskrankheiten behandeln (IfSG §24) - Verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen - Zahnheilkunde ausüben (außer Heilpraktiker:in eingeschränkt auf Physiotherapie/Psychotherapie hat eigene Regeln)

Sektoraler Heilpraktiker Eingeschränkte Erlaubnis für **Physiotherapie** oder **Psychotherapie** möglich – ohne große Überprüfung, aber mit klaren Tätigkeitsgrenzen.

Berufsordnung Verbände wie BDH, FDH, UDH veröffentlichen Berufsordnungen (Schweigepflicht, Werbung, Dokumentation).

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung. Bei gesundheitlichen Beschwerden konsultieren Sie bitte qualifizierte Behandler:innen.

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