Heilpraktiker:in werden – rechtliche Grundlagen
Heilpraktikergesetz, amtsärztliche Überprüfung, Berufsordnung und Grenzen der Tätigkeit.
7 Min. LesezeitAktualisiert 12.11.2025
HeilprG
Überprüfung
Berufsrecht
Rechtsgrundlage Die Ausübung der Heilkunde ohne Approbation ist in Deutschland nur erlaubt, wenn die Erlaubnis nach dem **Heilpraktikergesetz (HeilprG)** vom Gesundheitsamt erteilt wurde.
Voraussetzungen - Mindestalter 25 Jahre - Hauptschulabschluss - Polizeiliches Führungszeugnis, ärztliches Attest - Bestehen der **amtsärztlichen Überprüfung** (schriftlich + mündlich)
Vorbehaltene Tätigkeiten Heilpraktiker:innen dürfen **nicht**: - Geburtshilfe leisten - Geschlechtskrankheiten behandeln (IfSG §24) - Verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen - Zahnheilkunde ausüben (außer Heilpraktiker:in eingeschränkt auf Physiotherapie/Psychotherapie hat eigene Regeln)
Sektoraler Heilpraktiker Eingeschränkte Erlaubnis für **Physiotherapie** oder **Psychotherapie** möglich – ohne große Überprüfung, aber mit klaren Tätigkeitsgrenzen.
Berufsordnung Verbände wie BDH, FDH, UDH veröffentlichen Berufsordnungen (Schweigepflicht, Werbung, Dokumentation).
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung. Bei gesundheitlichen Beschwerden konsultieren Sie bitte qualifizierte Behandler:innen.